Hunde & Co. in Not e.V.

Infos zum Vermittlungsablauf

Viele unserer Hunde befinden sich in Deutschland. Hier haben wir einen 7-schrittigen Vermittlungsablauf, bei denen das Kennenlernen der Hunde in ihrem gewohnten Umfeld ein Muss ist. Hunde aus dem Ausland vermitteln wir über Pflegestellen oder (bei Welpen oder Hunden die wir selbst kennenlernen durften) auch als Direktvermittlung. In diesem Fall entfällt das Telefonieren mit einer Pflegestelle und das Kennenlernen vor Ort, stattdessen wird der Hund von einem Transporter abgeholt.

Vermittlungsablauf für einen Hund auf Pflegestelle

1. Selbst­auskunft

Wenn ihr auf unserer Seite einen Vierbeiner entdeckt habt, der euer Herz höher schlagen lässt, füllt bitte vorab unsere Selbstauskunft aus.

Uns ist bewusst, dass ihr wahrscheinlich am liebsten aufgeregt ans Telefon greifen würdet, um uns sofort anzurufen und voller Freude mitzuteilen:
„Das ist MEIN neues Familienmitglied! Dieser Hund gehört zu mir!“

Wir verstehen das – wirklich.

Dass der Adoptionsprozess aber immer ausnahmslos mit dem Formular starten muss, hat mehrere Gründe:

2.Telefonat mit der Vermittlerin

Wenn deine Selbstauskunft  aussagekräftig ausgefüllt war und du als potenzielles neues Zuhause für einen unserer Schützlinge in die engere Wahl kommst, meldet sich eine unserer Vermittlerinnen telefonisch bei dir. Sollten wir dich nicht direkt erreichen, vereinbaren wir einen Gesprächstermin per E-Mail.

In diesem ersten Telefonat möchten wir dir die Möglichkeit geben, noch mehr über den Hund zu erfahren, für den du dich interessierst. Gleichzeitig möchten wir dich und deine Lebenssituation besser kennenlernen, um gemeinsam zu prüfen, ob ihr wirklich gut zueinander passt.

Ziel des Gesprächs ist ein ehrlicher Austausch – wir möchten sicherstellen, dass die Bedürfnisse des Hundes mit deinen Lebensumständen, Erfahrungen und Erwartungen harmonieren. Nur so kann eine Vermittlung langfristig gelingen.

Außerdem erklären wir dir im Gespräch unsere Vermittlungsbedingungen und erläutern dir die nächsten Schritte im Vermittlungsprozess.

3. Telefonat mit Pflegestelle

Wenn nach dem ersten Vermittlungsgespräch alles passt folgt ein weiteres wichtiges Telefonat – diesmal mit der aktuellen Pflegestelle des Hundes.

Die Pflegestelle lebt tagtäglich mit dem Hund zusammen und kann dir daher aus erster Hand berichten, wie sich der Hund im Alltag verhält und ein realistisches Bild vom aktuellen Wesen und Verhalten des Hundes geben.

Dieses Gespräch ist eine wertvolle Ergänzung, um deine Entscheidung bewusst treffen zu können und sorgt gleichzeitig dafür, dass auch die Pflegestelle ein Gefühl dafür bekommt, wie gut du und der Hund zusammenpassen würden. Denn niemand kennt den Hund so gut wie die Menschen, die ihn aktuell begleiten.

Auch hier gilt: Ehrlichkeit auf beiden Seiten ist uns wichtig. Nur so können wir sicherstellen, dass Hund und Mensch glücklich miteinander werden – und zwar langfristig.

4. Vorkontrolle

Wir als Tierschutzverein setzen alles daran, unseren Schützlingen ein sicheres, liebevolles Zuhause zu ermöglichen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Vorkontrolle.

Vorkontrollen stellen sicher, dass ein Tier in ein Umfeld kommt, das seinen Bedürfnissen gerecht wird. Selbstauskunft und Telefonat geben erste Eindrücke – das persönliche Kennenlernen vor Ort ist jedoch unverzichtbar. Vorkontrollen dienen dem Wohl des Tieres, der Aufklärung und einem offenen Austausch. 

Eine von uns geschulte Person besucht potentielle Adoptant:innen zu Hause, schaut sich in Ruhe alles an (z.B. ob der Garten richtig eingezäunt ist) und füllt gemeinsam mit den Interessent:innen einen Vorkontrollbogen aus.

Die Kontrolle dauert ca. 45–60 Minuten und ist kein Verhör, sondern ein Kennenlernen auf Augenhöhe.

5. Kennenlernen

Bevor ein Hund bei dir einziehen darf, ist ein persönliches Kennenlernen bei der Pflegestelle immer verpflichtend – denn so können wir gemeinsam schauen, ob die Chemie zwischen euch wirklich stimmt.

Vor Ort hast du die Möglichkeit, unseren Schützling in aller Ruhe kennenzulernen:
Ihr unternehmt gemeinsam einen kleinen Spaziergang, könnt im Garten Zeit miteinander verbringen und euch bei der Pflegestelle Zuhause schon mal gegenseitig beschnuppern. Dabei kannst du beobachten, wie der Hund auf dich reagiert – und umgekehrt.

Wenn du bereits einen Ersthund hast, ist es uns besonders wichtig, dass auch er beim Kennenlernen dabei ist. So können wir einschätzen, wie die beiden aufeinander reagieren, ob die Kommunikation zwischen den Hunden harmoniert und ob eine gemeinsame Zukunft denkbar ist.

Dieses Treffen ist nicht nur für dich wichtig sondern auch für den Hund und die Pflegestelle. 

6. Schutzvertrag & Schutzgebühr

Warum wir Eigentümer der Hunde bleiben

Unser Schutzvertrag sorgt gelegentlich für Diskussionen, da die Hunde rechtlich in unserem Eigentum bleiben, auch nach der Adoption (wie bei vielen anderen Tierschutzvereinen auch).

Warum ist das so?
Weil unsere Verantwortung nicht mit der Vermittlung endet. Wir behalten uns das Recht vor einzugreifen, wenn ein Hund nicht tierschutzgerecht gehalten wird und möchten so verhindern, dass im Falle des Ablebens von Herrchen oder Frauchen der Hund ins Tierheim kommt oder weiterverkauft werden kann.

Der Hund gehört gefühlt längst zu eurer Familie – nur formell bleibt er in unserem Eigentum – zum Schutz des Hundes.

Die Schutzgebühr – kein Verkaufspreis!

Die Schutzgebühr liegt je nach Hund (Alter, Gesundheit, Rasse) zwischen 300 und 650 Euro.

 

Warum überhaupt eine Gebühr?

Kostendeckung & Solidaritätsprinzip

Wir nehmen alte, kranke und verletzte Hunde auf. Tiere, die zum Teil Tierarztrechnungen im fünfstelligen Bereich verursachen, bevor sie überhaupt vermittelt werden können.
Diese Hunde haben die gleiche Schutzgebühr wie ein Hund, der vielleicht gar nicht zum Tierarzt musste.

Wir arbeiten mit einer Mischkalkulation:
Junge und gesunde Hunde finanzieren über ihre Schutzgebühr unser Notfallprogramm mit.

Ein Teil der Schutzgebühren wird zudem für die Versorgung unserer Gnadenplatzhunde verwendet.

Schutzfunktion

Die Schutzgebühr filtert Interessent:innen, die sich der laufenden Kosten eines Hundes bewusst sind.
Wer schon bei der Anschaffung sparen will, wird evtl. auch an Tierarztkosten sparen wollen – ein Risiko, das wir nicht eingehen können.

Verhandlungen oder Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.

7. Austausch & Nachkontrolle

Die Adoption ist nicht das Ende unseres Weges mit einem Hund – sondern ein neuer Anfang. Auch nach der Vermittlung bleiben wir in Verbindung und stehen euch unterstützend zur Seite.

Wir bleiben in Kontakt

Nach der Adoption freuen wir uns sehr über Updates, Fotos und kleine Berichte. Es bedeutet uns viel zu sehen, wie sich unsere Schützlinge im neuen Zuhause entwickeln – für viele von uns ist das der schönste Teil der Tierschutzarbeit.

Nachkontrolle – aus Verantwortung für das Tier

Wie bei den meisten Tierschutzvereinen ist eine sogenannte Nachkontrolle fester Bestandteil unserer Vermittlung. Nach Terminvereinbarung besucht euch eine Kollegin zu Hause, um zu sehen, wie sich der Hund eingelebt hat und ob alles passt. Es geht nicht darum, Fehler zu suchen sondern sicherzustellen, dass es Hund und Mensch gut miteinander geht – liebevoll, aber verantwortungsbewusst.

Wir bleiben Ansprechpartner

Auch nach der Adoption lassen wir euch nicht allein:
Bei Fragen oder Unsicherheiten rund um Verhalten, Ernährung, Eingewöhnung oder Gesundheit könnt ihr euch jederzeit an uns wenden. Wir haben ein Team aus erfahrenen Hundetrainer:innen, Pflegestellen und Tierschützer:innen, das euch mit Rat zur Seite steht.

Kostenübernahme nach der Adoption

Mit der Adoption übernehmt ihr die vollständige Verantwortung für euren Hund – auch finanziell. Das bedeutet alle künftigen Kosten für Futter, Ausstattung, Training und insbesondere Tierarztbesuche liegen bei euch.

Als gemeinnütziger Tierschutzverein können wir nach der Vermittlung keine Kosten mehr übernehmen. Bitte stellt deshalb im Vorfeld sicher, dass ihr dieser Verantwortung dauerhaft gerecht werden könnt. Wir empfehlen immer das Abschließen einer Hundekrankenversicherung.

Rücknahme im Notfall – kein Tierheim!

Auch wenn wir keine Rückgabe ermöglichen, gilt:
Wenn der Hund aus schwerwiegenden Gründen nicht bei euch bleiben kann – sei es durch Krankheit oder im Todesfall – geht er selbstverständlich an uns zurück.


Er darf nicht ins Tierheim gegeben oder an Dritte weitervermittelt werden. Diese Regelung ist Teil unseres Schutzvertrages und dient einzig dem Wohl des Hundes.

Verantwortung ein Leben lang

Ein Hund aus dem Tierschutz bringt manchmal kleine oder größere „Baustellen“ mit. Das ist völlig normal – und mit Geduld, Training und Zeit gut zu meistern. 

Ein Hund ist keine kurzfristige Entscheidung. Er ist ein Familienmitglied – mit Ecken, Kanten, und einem eigenem Charakter. Wir begleiten euch auf diesem Weg – beratend und unterstützend, so lange ihr uns braucht.

Noch nicht alle Fragen beantwortet? Dann schau dir noch unser FAQ an oder kontaktiere uns gerne per Mail unter: info@hucin.de