Wie schön wäre eine Welt, in der Tierschutz sich selbst finanziert? In der man sich nicht überlegen müsste, ob ein alter oder kranker Hund finanziell stemmbar ist, in der man sich nicht entscheiden müsste, welchem Tier man nun helfen kann?
Wie schön wäre eine Welt, in der der Tierschutz nicht von Spenden abhängig wäre?
Hunde & Co. in Not e.V.
IBAN: DE62 7606 9372 0005 7004 00
BIC: GENODEF1WDS
Solange sich die Tiere auf der Straße unkontrolliert und massenhaft vermehren, solange wird es Tiere geben, die Not leiden. Tiere, die nicht genug zu essen finden. Tiere, die nicht medizinisch versorgt werden. Tiere, die erfrieren. Tiere, die kein Zuhause haben. Tiere, die keine Menschen haben, die sie lieben. Tiere, die einfach unsichtbar in unserer Gesellschaft sind.
Und so grotesk das auch klingen mag – wir müssen dafür sorgen, dass diese Tiere gar nicht erst in diese Welt gesetzt werden. Die Kastration einer Straßenhündin in Griechenland kann verhindern, dass dutzende Hunde geboren werden, die wiederum Not leiden und versorgt werden müssen.
Ohne Spenden können wir weder hier in Deutschland unsere Kastrationskampagnen für Straßenkatzen durchführen, noch mit medizinischen Versorgungen und Kastrationen in Griechenland helfen.
Außerdem benötigen wir immer wieder Geld für dieTierarztrechnungen unserer Gnadenplätze und Notfallhunde.
Individuell, nachhaltig, ehrlich. Hunde, die gut in eine Familie integrierbar sind, dürfen einreisen. Für alle anderen Streuner sind wir bemüht die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern.
Hilf uns dabei, nachhaltig und langfristig etwas für die Tiere zu verändern. Spenden etwas, egal, wie klein der Beitrag auch sein mag. Jeder einzelne Cent zählt!
Als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Ihre finanziellen Zuwendungen an uns sind somit steuerlich absetzbar.
Nach § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV können Spenden bis zu 300 Euro ohne amtliche Spendenquittung beim Finanzamt eingereicht werden. Sie benötigen hierfür keine gesonderte Spendenbescheinigung von uns.
Zur Vorlage beim Finanzamt ist als steuerlicher Nachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) ausreichend. Gerne können Sie unseren Vordruck zum vereinfachten Spendenbeleg beilegen.
Für Nachfragen rund um das Thema Spenden und Spendenbescheinigungen wenden Sie sich bitte an info@hucin.de
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